Eino Hahn
Der Kanzleiinhaber, Herr Eino Hahn, ist Rechtsanwalt und Steuerberater.
Für unsere Mandanten steht somit die Doppelqualifikation des Beraters sowohl in bilanziellen und steuerrechtlichen, als auch in allgemeinrechtlichen Fragen, wie z.B. zivilrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen, zur Verfügung.